Die Immobilienhochschule

Auslandspraktikum mit Erasmus+

Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.

Ein ERASMUS-Auslandspraktikum kann an in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und in Serbien abgeleistet werden. Aktuell können auch noch Aufenthalte in Großbritannien gefördert werden. Eine Förderung über ERASMUS+ für die Schweiz ist zurzeit nicht möglich.

An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

©Mynd/DAAD

Download Formulare

Weitere einzureichende Unterlagen entnehme bitte dem Abschnitt "Bewerbungsverfahren."

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement)
  • Akademische Anerkennung des erfolgreich absolvierten Praktikums durch ECTS für das Modul "Praxisphase", oder Anerkennung als freiwilliges Praktikum im Diploma Supplement
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Finanzieller Zuschuss, je nach Zielland (siehe Fördersätze)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (sprachlich, organisatorisch) u. a. die Möglichkeit, einen kostenlosen Online-Sprachkurs in der Arbeitssprache zu absolvieren
  • Du bist an der EBZ Business School immatrikuliert. Du kannst auch als Graduierte/r für ein Praktikum gefördert werden, das innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss stattfindet. Dann musst du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert sein.
  • Du benötigst eine verbindliche Zusage der Praktikumsinstitution.
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2 Monate = 60 Tage. Die Förderung endet nach maximal 12 Monaten.
  • Du hast deine 12 Monate Erasmus+-Förderung pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) noch nicht ausgeschöpft. Pro Studienphase steht dir ein Kontingent von 12 Monaten zur Verfügung, die du maximal gefördert werden kannst. Auslandsstudium und -praktikum zählen dabei gleichermaßen.
  • Die Tätigkeiten während des Praktikums haben einen inhaltlichen Bezug zu deinem Studium.
  • Du hast ausreichend Kenntnisse der Arbeitssprache (mind. B1-Niveau).

Bitte beachte, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Fördersumme besteht.

  • Gruppe 1 (monatlich 555 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 495 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 435 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Du musst dich für die Zeit des Auslandspraktikums extra versichern.

Krankenversicherung
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du während des Auslandsaufenthaltes verursachst (unabhängig davon, ob du dich dabei bei der Arbeit befindest oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Sie laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein.

Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeiter/innen durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter/innen bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem du durch dieselbe Versicherung abgedeckt bist, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen.

DAAD-Gruppenversicherung
Für alle Teilnehmende am Erasmus+-Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz bietet.

Du kannst dich laufend bewerben, jedoch muss deine Bewerbung mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn im International Office vorliegen.

Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf ERASMUS+-Förderung für ein Auslandspraktikum
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (Umfang: 1 Seite)
  • Aktuelle Notenübersicht
  • Learning Agreement (unterschrieben von Ihnen und vonseiten des aufnehmenden Unternehmens, digitale Unterschriften/Scans werden akzeptiert)
  • Immatrikulationsbescheinigung

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an erasmus@ebz-bs.de oder reichen Sie sie im International Office persönlich oder postalisch ein.

Die EBZ Business School trifft die Auswahl für ein Erasmus+-Stipendium bei begrenzten Fördermitteln nach fairen und transparenten Kriterien:

  • Pflicht- oder freiwilliges Praktikum
  • Qualität des Motivationsschreibens
  • Akademische Leistungen
  • Bisherige Förderung

Grant Agreement

Nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese und schicken dir im Falle einer positiven Entscheidung einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) zu. Das Grant Agreement regelt deine Rechte, Pflichten sowie die Laufzeit und Höhe deines Stipendiums. Bringe es unterschrieben im Original zurück zu uns (persönlich, postalisch). Da es sich hier um einen Vertrag handelt, können wir Scans leider nicht akzeptieren.

Danach erhältst du die erste Rate deines Stipendiums in Höhe von 80 % des Gesamtstipendiums ausbezahlt.

OLS-Sprachtest (obligatorisch) und -Sprachkurs (freiwillig)

Vor Beginn des Praktikums musst du über das Erasmus+ OLS-System einen Online Sprachtest für deine Arbeitssprache oder die Landessprache absolvieren. Du erhältst automatisch eine Aufforderung per Mail dafür.

Je nach Ihrem Ergebnis hast du dann die Möglichkeit, einen OLS-Online-Sprachkurs zu absolvieren. Dieser Sprachkurs ist kostenlos und besonders im Alltag hilfreich, wenn z.B. die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist. Sprachtests und -kurse (mindestens für das A1-Niveau) werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union angeboten.

Bei Änderungen der Praktikumsbedingungen:

  • Füllen Sie unverzüglich das Learning Agreement During the Mobility (S.2) und schicken Sie es zurück an uns.

Kurz vor Ende des Aufenthaltes:

  • Lassen Sie sich das Learning Agreement After the Mobility (S.3) vom Praktikumsgeber unterzeichnen
  • Lassen Sie sich ggf. qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen

Um die 2. Rate des Erasmus+-Stipendiums in Höhe von 20% der Fördersumme zu erhalten:

  • Reiche das Learning Agreement After the Mobility (S.3) im International Office ein, aus dem die tatsächliche Dauer des Praktikums hervorgeht. Alternativ kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis eingereicht werden.
  • Absolviere den 2. OLS-Test der EU.
  • Fülle den Online-Fragebogen der EU aus.
  • Reiche gerne einen Erfahrungsbericht ein. Wenn du deine Erfahrungen auch anderen Studierenden zugänglich machen wollen, sende uns bitte auch eine anonymisierte Form zu.