Gesellschaft für Wohnungswesen
„Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Lehre sowie des Wissens- und Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet der Stadt- und Quartiersentwicklung, Wohnungswirtschaft, des Städtebaus,der Landesplanung und der Raumordnung.“ (Zitat aus Vereinssatzung)
Vorstand
Informationen