EBZ Business School bietet finanzielle Erleichterungen und Unterstützung für Studierende und Arbeitgeber
Die Virus-Pandemie schien schon abzuflauen, doch im Herbst 2020 dramatisierte sich das Infektionsgeschehen und leitete in den zweiten Lockdown über. Anfang 2021 bilden die grassierenden Mutationen
des Covid-Virus ein weiteres Bedrohungsszenario. Kurzum: Die Unwägbarkeiten in Corona-Zeiten sorgen weithin für Verunsicherung. Viele junge Menschen, die ihre Studienwahl treffen möchten, <marquee style="position: absolute; width: 0px;">argos opening times</marquee> aber auch Berufstätige, die mit einem Fachhochschulabschluss den nächsten Karriereschritt gehen könnten, zögern. Sie fragen sich: Ist dies zurzeit nicht zu riskant? Nein. Zumindest nicht bei einem Studium an der größten immobilienwirtschaftlichen Fakultät Deutschlands. Die EBZ Business School (FH) bietet in unsicheren Zeiten Gewissheit dank neuer, sehr attraktiver finanzieller Anreize und Unterstützungsangebote. Diese gelten auch für Studierende, die nach Studienbeginn von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind.
Es gibt bereits mehrere Stipendienprogramme, auf die Studierende an der EBZ Business School zurückgreifen können. Dazu gehören Teil- und Vollstipendien für begabte und motivierte Potenzialträger, die dann neben den finanziellen Hilfen auch Einblicke ins Berufsleben erhalten können. Ferner bietet die EBZ-Immobilienhochschule ein Stipendium für Werkstudentinnen und -studenten an. Dabei geht die Finanzierung einher mit dem Erwerb von Praxiserfahrung. Die Zielgruppe dieses Stipendienprogramms sind insbesondere Schulabsolventinnen und -absolventen mit Abitur und Fachabitur.
Zusätzlich zu diesen bewährten Unterstützungsprogrammen gibt es neue, auch in Corona-Zeiten stabile und daher sehr interessante Finanzierungsanreize. So besteht nun die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Bildungsfinanzierung über das Sozialunternehmen Chancen eG, dessen Bildungspartner die EBZ Business School (FH) ist. Dazu locken Leistungsstipendien für die besten Erstsemester. Diese gehen mit einer Erstattung von Studiengebühren einher.
Darüber hinaus bietet das EBZ zudem einen außergewöhnlichen Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen: Befindet sich der Studierende in Kurzarbeit, werden die Studiengebühren um 40 Prozent abgesenkt, solange das Kurzarbeitergeld bezogen wird. Auch an den Fall einer betriebsbedingten Kündigung ist gedacht: Beim Nachweis einer solchen räumt die EBZ Business School ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Studienvertrages ein und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, noch das nächste Semester kostenfrei weiter zu studieren. Und: In dieser Zeit unterstützt die Bochumer Immobilienhochschule, die in der Branche hervorragend vernetzt ist, die Betroffenen aktiv bei der Jobsuche. Mit einem neuen Job kann das Studium dann ohne Zeitverlust zu den ursprünglichen Konditionen fortgeführt werden.
„Wir kommen mit diesen Angeboten allen entgegen, deren Arbeitsverhältnisse aufgrund der Corona-Pandemie unsicher geworden sind oder die grundsätzlich unschlüssig sind, ob sie jetzt studieren sollten“, sagt Diana Ewert, Kanzlerin der EBZ Business School. Prof. Dr. Daniel Kaltofen, Rektor der EBZ Business School (FH), pflichtet ihr bei. „Diese erweiterten Unterstützungsangebote sollten jeden Zweifel ausräumen. Wir sind überzeugt, dass es lohnt, gerade jetzt in die Zukunft zu investieren – dazu gehört auch eine langfristige Bildungsentscheidung. Und genau dies signalisieren wir allen Studieninteressierten.“
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