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Die Immobilienhochschule

Wohnungsgenossenschaften als strategische Partner beim Klimaschutz und einer nachhaltigen, sozial ausgewogenen Energiewende (2014)

Werkstattbericht:

Die Energiewende in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt, der Deutschland an die Spitze der Klimaschutzbewegung führt. Die Akzeptanz breiter Bevölkerungsschichten ist dabei unverzichtbar. Durch die Liberalisierung des Strommarktes und die technischen Fortschritte bei der dezentralen Stromproduktion eröffnen sich auch für die Wohnungswirtschaft neue Möglichkeiten, die Energiewende zu beschleunigen und sozial verträglich auszugestalten. Die dezentrale Produktion von Wärme und Strom und deren ortsnaher Verbrauch im Quartier ermöglichen einen zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien bzw. hoch effizienter Energieanlagen. Dies senkt den Primärenergieverbrauch, reduziert den CO2-Ausstoß und mindert den Bedarf an zusätzlichen Höchstspannungsleitungen für den Stromtransport.

In der Bundesrepublik existieren gemäß der Zensus-Erhebung 2011 in der Eigentumsform „Genossenschaft“ ca. 2,23 Mio. Wohnungen in 305 Tsd. Gebäuden. Diese Wohnungsbestände sind in ihrer regionalen Struktur und energetischen Qualität zum überwiegenden Teil für die quartiernahe Energieerzeugung und -verwendung geeignet.

Auswertungen von Veröffentlichungen wie auch eine empirische Erhebung zeigen, dass insbesondere Genossenschaften bereit sind, innovative energetische Projekte zum Wohle ihrer Mitglieder zu erproben. Bei der Wärmeversorgung existieren schon umfangreiche positive Erfahrungen in einem breiten Anlagenspektrum zumeist im Eigenbetrieb der Wohnungsunternehmen.

Bei der Stromerzeugung und insbesondere quartiersnahen -vermarktung ist dieser Wissensaufbau allerdings noch nicht gelungen. Der im Quartier erzeugte Strom wird daher trotz wirtschaftlicher Nachteile überwiegend in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Bei der Stromproduktion dominiert eindeutig der Einsatz von Blockheizkraftwerken gefolgt von Photovoltaikanlagen. Die Nutzung von Kleinwindanlagen auf Gebäudedächern ist durch wirtschaftliche und baurechtliche Fragen noch im experimentellen Stadium. Durch die Volatilität von Windkraft und PV-Strom sind beide Energiearten für die vertraglich erforderliche Vollversorgung der Mieter mit eigenerzeugtem Strom nur als Beimischung nutzbar.

Der Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung ermöglicht eine sehr effiziente Erzeugung von Wärme und Strom im Quartier. Gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme im Quartier und Strom in Großkraftwerken können bis zu 40 % der Primärenergie und bis zu 50% der CO2-Belastung eingespart werden.

Die Grundlastfähigkeit des BHKW-Betriebes ermöglicht eine effiziente quartiersnahe Stromerzeugung und -nutzung. Ein breites Engagement der Wohnungsgenossenschaften bei der Erzeugung von Mieterstrom scheitert jedoch aktuell zumeist an der Unsicherheit im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Insbesondere die Anrechnung von Umsätzen aus dem Stromverkauf auf die Gewerbesteuerbefreiung bei Vermietungsgenossenschaften bzw. auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bildet ein großes Hemmnis.

Um die Akzeptanz der Mieter für die Energiewende zu erhöhen und steuerliche Nachteile für die Wohnungsgenossenschaften zu vermeiden, schlagen die Autoren die Gründungen von Energiegenossenschaften unter dem Dach der Wohnungsgenossenschaften vor. Dieser neue, rechtlich zulässige aber sehr selten praktizierte Ansatz würde infolge der Bürgerbeteiligung die Identifikation der Mieter mit den Energieprojekten und das Interesse am Thema „Energiewende“ deutlich steigern.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Stromerzeugung mit BHKW zeigen, dass auch bei Zukauf von teurem Fremdstrom zur Vollversorgung der Mieter in Stillstandzeiten des BHKWs in der Mischkalkulation Netto-Strompreise von nur 14 und 18 ct/kWh erforderlich werden. Selbst wenn die bei der Energiegenossenschaft fällige Umsatzsteuer mit berücksichtigt wird, ergibt sich gegenüber dem Brutto-Strompreis der Energieversorger von ca. 25-27 ct/kWh ein Kostensenkungspotential von 6-9 ct/kWh. Und der beim BHKW gegenüber herkömmlichen Heizungen geringere Wärmeherstellungspreis von ca. 6 ct/kWh Wärme gegenüber 8 ct/kWh entlastet den Mieter zusätzlich noch um ca. 160 €/a bei den Heizkosten.

Der Einsatz von BHKW mit einem Stromverkauf an die Mieter ist somit sowohl für die Mieter, die Umwelt wie auch die Wohnungsgenossenschaften ein lohnendes Modell. Allerdings sind zum breiteren Einsatz nachfolgende Schritte durch Politik und Wohnungsverbände noch abzusichern:

  1. Klärung offener Fragen zum Steuer- und Energierecht (Behandlung von Stromerlösen aus Mieterstrom)
  2. Aufbau einer Wissensplattform für interessierte Wohnungsunternehmen
  3. Einrichtung einer Anlaufstelle für konkrete Projektfragen als Initialberatung

 

Forschungsfeld 1:Organisation und Personal
Fördermittelgeber:Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw)

Ansprechpartner

Prof. Dr. Norbert Raschper
Projektleitung
E-Mail:n.raschper@ebz-bs.de